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I N G E N I E U R B Ü R O
F Ü R
B A U W E S E N |
Leistungen bei der Tragwerksplanung
Statische Berechnung
- 1. Grundlagenermittlung
Klären der Aufgabenstellung auf dem Fachgebiet Tragwerksplanung (Statik) in Zusammenarbeit mit dem Planer.
Für die statischen Berechnungen sind vollständige Pläne oder Skizzen im Maßstab von mindestens 1:100 notwendig.
- 2. Vorplanung
Beraten in statisch-konstruktiver Hinsicht unter Berücksichtigung der Belange der Standsicherheit, der Gebrauchsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit.
Mitwirken bei dem Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der Lösungsmöglichkeiten des Tragwerks mit skizzenhafter Darstellung.
Klärung und Angabe der konstruktiven Festlegungen für Baustoffe, Bauarten, Konstruktionsraster und Gründungsart.
Mitwirken bei der Vorverhandlung mit Behörden.
- 3. Systemplanung / Entwurfsplanung
Erarbeiten der Tragwerkslösung mit zeichnerischer Darstellung.
Statische Berechnung und Bemessung.
Grundlegende Festlegungen der konstruktiven Details (Querschnittdarstellung, Auflager, Verbindungsmittel usw.)
- 4. Nebenkosten
Pauschal: Fernmeldegebühren, Kopien, Plotts, Postgebühren usw.
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